Der Schlossteich Burgau

Schloss Burgau, bereits im Jahre 1313 schriftlich erwähnt, liegt sehr idyllisch im Stadtteil Düren-Niederau, unmittelbar am Rande des Stadtwaldes.
Seit 1917 ist die Stadt Düren im Besitz des Schlosses und damit auch für die Vergabe des Fischereirechtes zuständig.
Nach einer Reinigung des Weihers im Jahre 1958 wurden vom Kreisfischereiverein e.V. Düren erstmalig Karpfen und Aale ausgesetzt und seit dieser Zeit hat der Verein das Fischererecht am "Burgauer Weiher" in seiner Verantwortung.
Seit 1917 ist die Stadt Düren im Besitz des Schlosses und damit auch für die Vergabe des Fischereirechtes zuständig.
Nach einer Reinigung des Weihers im Jahre 1958 wurden vom Kreisfischereiverein e.V. Düren erstmalig Karpfen und Aale ausgesetzt und seit dieser Zeit hat der Verein das Fischererecht am "Burgauer Weiher" in seiner Verantwortung.
Nach einer Reinigung des Weihers im Jahre 1958 wurden vom Kreisfischereiverein e.V. Düren erstmalig Karpfen und Aale ausgesetzt und seit dieser Zeit hat der Verein das Fischererecht am "Burgauer Weiher" in seiner Verantwortung.
Seit 1917 ist die Stadt Düren im Besitz des Schlosses und damit auch für die Vergabe des Fischereirechtes zuständig.
Nach einer Reinigung des Weihers im Jahre 1958 wurden vom Kreisfischereiverein e.V. Düren erstmalig Karpfen und Aale ausgesetzt und seit dieser Zeit hat der Verein das Fischererecht am "Burgauer Weiher" in seiner Verantwortung.
Der Hauptweiher stellt den größten Teil der zu beangelnden Fläche dar und ist bis zu 1,80m tief.

Der Schlossteich Burgau ist ein diffiziles Biotop und wir sollten alle zu seinem Erhalt beitragen.

Enten und Schwäne verlocken die Spaziergänger zum füttern.
Leider übertreiben es manche Besucher hiermit, denn trotz Verbotsschilder werfen sie Beutelweise ihr altes, teils schimmeliges Brot in den Weiher. Dies führt einerseits zu einem Überbestand an Enten und das, auf dem Gewässergrund faulende Brot, sowie der überhöhte Eintrag an Vogelkot, beeinflussen die gesamte Wasserqualität negativ. Der Kreisfischereiverein Düren bittet die Spaziergänger darum, wenn überhaupt, dann maßvoll mit dem Füttern der Wasservögel umzugehen. Es ist bestimmt nichts dagegen zu sagen, wenn ein Kind ein paar Brotreste an die Enten verfüttert. Wenn jedoch, wie oben erwähnt, altes schimmeliges Brot in den See entsorgt wird, können wir dies nicht gutheißen.